| Titel | Generalverordnungen wegen der bei den Klöstern vorfallenden Bauten, an die Beamten und Baumeister ergangen, enthält u.a.: Eigenmächtige Berechnung der Baukosten bei den Klöstern / Erhaltung und Reparation der Klostergebäude überhaupt / Rescriptum |
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| Darin | regiminis an die besetzten Klöster, daß die Konventualinnen in ihren Wohnungen nicht das geringste ändern oder bauen lassen sollen / Verordnungen wegen Bauanschlägen und Materialien / Baukosten und Rechnungen /Jährliche Besichtigung sämtlicher Gebäude bei den Klöstern / Verbot der Einstellung fremder Bauleute / Verwendung von Platten oder Zungenziegeln |
| Signatur | Hann. 94 Generalia Nr. 603 |
| Laufzeit | 1676 -1801 |
| Themenbezug | Klosterkammer, Bauwesen |
| Raumbezug | Fsm. Calenberg-Göttingen |
| Archiv | Niedersächsisches Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv Hannover |
| Bestand | Klosterkammer Hannover |
| Bemerkung | - |
| Erläuterung | - |